Provinzialfürst Stadtrat Golta wird von Bezirksrat zurückgepfiffen

Von Alexander Brunner, Gemeinderat

Der Bezirksrat, welcher Aufsichtsorgan über die Beschlüsse des Stadtrats ist, hat die Beschwerde der Gemeinderätinnen Alexander Brunner, Patrik Brunner und Mélissa Dufournet gegen das Pilotprojekt Wirtschaftliche Basishilfe am 10. Dezember 2021 gutgeheissen. Der Bezirksrat kommt zum Schluss, dass das Pilotprojekt gegen nationales wie auch kantonales Recht verstösst. Das ist ein wichtiger Erfolg der FDP gegen die «unzulässige Rechtsumgehung» von Stadtrat Golta.

Im Mai 2021 beschloss Sozialvorsteher Raphael Golta im Rahmen eines zwei Millionen Franken Pilotprojekts namens Wirtschaftliche Basishilfe Gelder unter anderem an Sans Papiers auszubezahlen. Damit wollte Stadtrat Golta die aus seiner Sicht störende Verknüpfung von Sozialhilfe- und Migrationsbundesrecht umgehen. Daraufhin wurden Gelder an Sozialwerke ausbezahlt.
 
Im Juni 2021 stellten die FDP Gemeinderatsmitglieder Alexander Brunner, Patrik Brunner und Mélissa Dufournet das Vorgehen von Stadtrat Golta rechtlich in Frage und reichten eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat gegen das Pilotprojekt ein. Aus deren Sicht geht es neben der klaren Rechtsumgehung zusätzlich um die Umgehung von demokratischen Prozessen, um ein paralleles Sozialhilfesystem aufzubauen. In dieser Hinsicht ist besonders störend, dass Stadtrat Golta dem Gemeinderat weder eine Weisung noch eine Verordnung vorlegte, sondern mittels Stadtratsbeschluss das Projekt selbstherrlich lostrat. Dies ist ein Ausdruck der Dominanz der linken Parteien, welche im Alleingang und ohne Rücksichtnahme auf demokratische Prozesse und den Rechtsstaat ihre Ideologie durchzusetzen versuchen.
 
Am 10. Dezember 2021 hat der Bezirksrat der Aufsichtsbeschwerde der FDP Folge gegeben. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass durch das Vorgehen des Stadtrats gesetzlich vorgeschriebene Meldepflichten und damit letztlich auch ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes vereitelt werden. Sodann können Beträge ausbezahlt werden, die keine Grundlage in der Nothilfeverordnung haben.
 
Wie schon beim Stadtspital Triemli oder dem Kauf der Gammelhäuser wird der Stadtrat von Bezirksrat zu Recht einmal mehr in die Schranken gewiesen.