Wirtschaftliche Basishilfe von Stadtrat Golta als illegal erklärt

Von Alexander Brunner, Gemeinderat

Unsere Beschwerde gegen die Wirtschaftliche Basishilfe von Sozialvorsteher Golta wurde vom Bezirksrat definitiv stattgegeben. Der Bezirksrat bezeichnete die Auszahlung von Franken 160'000 Steuergelder als eine «Umgehung einer ganzen Reihe von bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Vorschriften und (ist) deshalb aufzuheben.»
 

Die «Wirtschaftliche Basishilfe» wurde im Mai 2021 als Pilotprojekt von Stadtrat Raphael Golta eigenhändig ohne Debatte im Parlament umgesetzt. Er wollte illegal Anwesende und Ausländer mit B- oder C-Ausweis über private Hilfsorganisationen Steuergelder in bar auszahlen.
Am 30. Juni 2021 reichten die FDP Gemeinderätin Mélissa Dufournet und die Gemeinderäte Alexander Brunner und Patrik Brunner eine Aufsichtsanzeige gegen den Beschluss des Stadtrats von Zürich zur „Wirtschaftlichen Basishilfe“ ein. Wir forderten eine Prüfung der Rechtmässigkeit sowie eine mögliche Verletzung von Bundes- oder Kantonsrecht.
Am 9. Dezember 2021 veröffentlichte der Bezirksrat seinen Beschluss und bestätigte unsere rechtlichen Bedenken[1]:

§  Der Bezirksrat weist daraufhin, dass durch das Ausbezahlen der „Wirtschaftlichen Basishilfe“ die Meldepflicht der Sozialbehörden gegenüber den Migrationsbehörden respektive die entsprechende Bestimmung in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit des Bundes umgangen wird.

§  Die Ausrichtung der „Wirtschaftlichen Basishilfe“ «zu einer Intransparenz, welche vom Gesetzgeber nicht gewollt ist», führen würde. Mit dem Vorhaben des Stadtrats würde «die Durchsetzung von Art. 62 AIG und Art. 63 AIG [d.h. des Migrationsrechts des Bundes] vereitelt. Es handelt sich beim hier gewählten Vorgehen des Beschwerdegegners um eine unzulässige Gesetzesumgehung».

§  Ebenso erklärt es der Bezirksrat als unzulässig, dass Sans-Papiers eine über die Nothilfe hinausgehende wirtschaftliche Hilfe erhalten sollen.

§  Schliesslich wird gerügt, dass die Meldepflicht dadurch umgangen werden soll, dass die „Wirtschaftliche Basishilfe“ durch zivilgesellschaftliche Organisationen ausgerichtet wird. Auch darin «ist eine Umgehung des kantonalen Rechts zu sehen».

§  Zusammenfassend wird festgehalten, dass der Stadtratsbeschluss eine Umgehung einer ganzen Reihe von bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Vorschriften darstellt und deshalb aufzuheben ist.
 
In diesem Zusammenhang erinnern wir Stadtrat Golta laut und deutlich an die Erkenntnisse des ERZ PUK-Berichts aus dem Jahr 2020[2]:
 
«Eine übergreifende Erkenntnis der PUK ERZ ist, dass ein Bewusstsein um die Rechtsbindung als Grundlage jeder staatlichen Tätigkeit weder im Stadtrat bzw. auf Departementsstufe und noch verstärkt in der Dienstabteilung in hinreichendem Mass vorhanden war. Dies bedeutet, dass sämtliche Handlungen des Stadtrats und seiner Dienstabteilungen gesetzeskonform zu erfolgen haben. Für die Verwaltung gilt es, die rechtlichen Vorgaben effektiv zu leben und sich auf die im gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Kernaufgaben zu konzentrieren.“

[1] Der Bezirksratsentscheid wurde im Februar 2022 rechtskräftig, nachdem der Stadtrat den Rekurs zufolge verpasster Frist zurückgezogen hat. Der Beschluss des Bezirksrat kann hier heruntergeladen werden:
https://drive.google.com/file/d/1FxfP9D-mxmZb5mCUqbXu-G_R2SOC4uKp/view?usp=sharing
 
[2] Ziffer 998: PUK Bericht ERZ (09.12.2020) mit Empfehlungen an den Stadtrat