Gegen den Kahlschlag zentraler Verkehrsbeziehungen auf dem Buckel der Quartiere, des Gewerbes und der Umwelt

Ortspartei Kreis 7 & 8

Alle bürgerlichen Parteien und Gewerbevereine der Stadtkreise Zürich 7+8 sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich haben mit grösstem Befremden vom Resultat des Studienauftrags zur Neugestaltung des Heimplatzes und von der stadträtlichen Empfehlung zur Weiterbearbeitung dieser Pläne Kenntnis genommen. Sie fordern den Stadtrat auf, bei seinen weiteren Planungen am Heimplatz alle bedeutsamen Verkehrsbeziehungen sowie die Knotenkapazität zwingend zu erhalten, so wie dies die Kantonsverfassung vorgibt. Zudem erwarten sie vom Regierungsrat, dass er diesem bevölkerungs-, wirtschafts- und umweltfeindlichen sowie verfassungswidrigen Ansinnen frühzeitig eine klare Absage erteilt.

Gemeinsames Communiqué zu den Umbauplänen am Heimplatz von FDP Zürich 7+8, SVP Zürich 7+8, CVP Zürich 7+8, Gewerbeverband der Stadt Zürich, Gewerbeverein Zürich-Ost, Gewerbeverein Seefeld und Handel- & Gewerbeverein Witikon

Die zahlreichen geplanten Abbiegeverbote (s. Abb. 1) führen zu einer vollständigen Kapazitätsvernichtung bedeutsamer Verkehrsbeziehungen. Wenn der Stadtrat von einer «Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Knotens» spricht, so ist dies schlicht faktenwidrig. Die Knotenkapazität definiert sich nicht nur durch den geradeaus fahrenden Verkehr. Wenn wichtige Verkehrsbeziehungen im Verkehrsnetz ganz wegfallen, sinkt deren Leistungsfähigkeit offensichtlich auf null. Mit den neuen Mischverkehrsflächen, der fehlenden Busbucht vor dem alten Kunsthaus sowie den zusätzlichen Verkehrsbehinderungen bei jeder Tramdurchfahrt ist zudem sogar fraglich, ob die Leistungsfähigkeit der wenigen noch zulässigen Verkehrsbeziehungen erhalten werden kann (s. Abb. 2).

Umwegfahrten und Schleichverkehr durch Wegfall zentraler Verkehrsbeziehungen

Besonders gravierend sind dabei die wegfallenden Verkehrsbeziehungen gemäss Tabelle 1 (unten). Die vom Stadtrat angebotenen «Umfahrungsrouten» – etwa das Bellevue, der Kreuzplatz oder das Central – sind offensichtlich untauglich. Sie sind heute schon fast ganztags überstaut und verfügen über keine Kapazitätsreserven für einen wesentlichen Teil der rund 40 000 Fahrzeuge pro Tag. Was der Stadtrat als «Entflechtung» des Verkehrs bezeichnet, schickt den Individualverkehr auf kilometerlange Umwegfahrten, nicht selten durch Wohnquartiere. Insbesondere die Quartiere Hottingen und Witikon, die in den letzten Jahren schon Abbaumassnahmen beim ÖV und diverse Behinderungen beim MIV in Kauf nehmen mussten, werden auf einen Schlag wichtiger Direktverbindungen ins Stadtzentrum und aus dem Stadtzentrum beraubt.

Rämistrasse als einzige Hauptverkehrsstrasse östlich der Limmat in Nord-Süd-Richtung

Dabei ist die Rämistrasse nicht irgendeine untergeordnete Strassenverbindung: Sie ist gemäss kantonalem Richtplan die einzige den Norden und Süden verbindende Hauptverkehrsstrasse östlich der Limmat. Alternativen gibt es keine. Auch die übrigen den Heimplatz kreuzenden Strassenzüge – die Hottingerstrasse, der Zeltweg und die Heimstrasse – sind im regionalen Richtplan als Verbindungsstrassen verzeichnet. Der Stadtrat ist verpflichtet, bei seinen Planungen die übergeordnete

Stellung dieser Verbindungen (inkl. Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten) höher zu gewichten als kleinsträumige Interessen. Immerhin bezahlt und unterhält der Kanton diese Strassen auf eigene Kosten. Bei der Schliessung des Limmatquais wurden just diese Verbindungen über den Heimplatz als Alternativen angepriesen. Nun sollen auch sie in ihrer Funktionalität weitgehend eingeschränkt werden. Der Heimplatz als zentrale Verkehrsdrehscheibe war nie eine «Oase» oder ein «Stadtgarten» mit hoher Aufenthaltsqualität, wie es dem Stadtrat vorschwebt, und wird es entgegen aller schönen Projektvisualisierungen auch nie sein.

Velofreundliche Lösung auch anders möglich

Hingegen spricht nichts dagegen, die Situation für den Veloverkehr auf den verkehrsreichen Zubringern wo immer möglich zu verbessern. Hinsichtlich sicherer Veloverbindungen in Nord-Süd-Richtung empfehlen sich überdies sichere Velorouten auf Quartierstrassen entlang der Höhenlinie (Freiestrasse, Mühlebachstrasse, Sonneggstrasse etc.).

Demokratisch fragwürdiges Vorgehen

Die stadträtlichen Pläne stehen quer zu den Interessen der Bevölkerung von Stadt und Kanton, des Gewerbes, der Wirtschaft aber auch der Umwelt (siehe Tabelle 2). Das Vorgehen des Stadtrates ist aber auch demokratiepolitisch höchst fragwürdig: So muss er doch zur Kenntnis nehmen, dass nicht nur die Kantonsbevölkerung den Gegenvorschlag zur Anti-Stau-Initiaitve vor gerade mal zwei Jahren mit 61.3 Prozent unterstützt hat, sondern insbesondere auch die direkt betroffenen Stadtkreise 7 und 8 Ja zu diesem Gegenvorschlag gesagt haben. Das ist ein klares Bekenntnis gegen Projekte wie das vorliegende, bei denen die Leistungsfähigkeit von Hauptachsen mutwillig vermindert wird. Hinzu kommt, dass auch bei der Vorlage für die Kunsthauserweiterung der Bevölkerung nicht gesagt wurde, welche verkehrstechnischen Folgen das Vorhaben auslösen könnte.

Forderungen

Die unterzeichnenden Parteien und Verbände protestieren in aller Form gegen das geplante Vorgehen.

• Sie fordern vom Stadtrat, bei seinen weiteren Planungen am Heimplatz alle bedeutsamen Verkehrsbeziehungen sowie die Knotenkapazität zwingend zu erhalten, so wie dies die Kantonsverfassung vorgibt. Denn eine Umlagerung der Verkehrsströme auf das umliegende Strassennetz mit einem entsprechenden Kapazitätsausbau desselben ist weder möglich noch sinnvoll.
• Vom Regierungsrat erwarten wir, dass er als Besitzer und Zahlmeister der betroffenen Strassen und als Verantwortlicher für eine bevölkerungs-, wirtschafts- und umweltfreundliche Mobilität im Kanton Zürich diesen Plänen frühzeitig einen Riegel schiebt.

Wir werden uns parteiübergreifend auf politischem Weg gegen diese kurzsichtigen Massnahmen zur Wehr setzen. Da es sich beim vollständigen Abbau gewichtiger Verkehrsbeziehungen offensichtlich auch um eine Verminderung der Leistungsfähigkeit des Strassennetzes handelt, die dem Geist von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung widerspricht, prüfen wir überdies rechtliche Schritte.

Für Fragen:

Nicole Barandun Präsidentin Gewerbeverband Stadt Zürich und CVP Kanton Zürich

Marc Bourgeois Kantonsrat FDP Zürich 7+8