Rad-WM 2024: Viel Luft nach oben – Ihre Ideen sind gefragt

Die Rad-WM vom 21. bis am 29. September 2024 wird ein Grossanlass mit Leuchtturmcharakter. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein solcher Grossanlass auch Beeinträchtigungen im Verkehr nach sich zieht. Bereits vor gut einem Jahr wollte unser Kantonsrat Marc Bourgeois deshalb zusammen mit zwei Kolleginnen vom rechten Seeufer vom Regierungsrat wissen, wie mit den zu befürchtenden, erheblichen Verkehrseinschränkungen umgegangen werden soll. Die Antworten waren dünn und beschwichtigend.

Ansprechpersonen: Marc Bourgeois, Kantonsrat FDP Kreis 7+8, und Claudio Zihlmann, Präsident FDP Kreis 7+8

1. Abbildung: An den ersten vier Renntagen

2. Abbildung: An den weiteren fünf Renntagen

3. Abbildung: Wer ist betroffen?

Nun hat die Stadt Zürich als erste Gemeinde bekanntgegeben, welche Einschränkungen uns erwarten. Und hat damit viele aufgeschreckt. Für die betroffenen Anwohner/innen und Gewerbetreibenden in Zürich 7 und 8 erinnern die Massnahmen an eine Art Lockdown. Die gute Nachricht: Noch gibt es Raum für Verbesserungen. Einsprachen mit Verbesserungsvorschlägen sind bis am 17. Februar 2022 möglich.

Was ist geplant?

Die im Zusammenhang mit der Durchführung der Rad-WM 2024 vorgesehenen Verkehrsbeschränkungen werden zu einer massiven Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs sowie des Güter- und Handwerkerverkehrs führen, zumal die Zielankunft von sämtlichen 50 geplanten Rennen am Sechseläutenplatz vorgesehen ist.

  1. An den ersten vier Renntagen (s. Abbildung 1) sind die Verkehrsbeschränkungen noch überschaubar. Die Sperrungen beziehen sich auf die eigentlichen Rennstrecken (vgl. Link «Präsentation der Medienkonferenz», Seiten 18 und 19). Die Sperrung betrifft auf Stadtgebiet insbesondere das Utoquai und die Bellerivestrasse sowie das General-Guisan-Quai zwischen der Stockerstrasse und dem Bürkliplatz (inkl. Quaibrücke). Die betroffenen Strecken sind von 05.00 Uhr bis 19.00 Uhr für den motorisierten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt.
  2. An den weiteren fünf Renntagen (s. Abbildung 2) wird in der Zeit von 05.00 Uhr bis 19.00 Uhr das ganze Gebiet innerhalb der rot markierten Rennstrecke in Zürich-Ost (auf Stadtgebiet: Quartiere Seefeld, Riesbach, Fluntern, Witikon und Hirslanden) fast vollständig abgeriegelt (vgl. Link «Präsentation der Medienkonferenz», Seiten 20, 21 sowie 27, 28). Eine Zu- und Wegfahrt ins bzw. aus dem Sperrgebiet ist nur in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 05.00 Uhr möglich. Tagsüber kann das Sperrgebiet ausschliesslich über die Forchstrasse erreicht werden.
  3. Während der gesamten Dauer: In der Innenstadt sind insbesondere das Utoquai und die Bellerivestrasse sowie das General-Guisan-Quai zwischen der Stockerstrasse und dem Bürkliplatz (inkl. Quaibrücke) von 05.00 Uhr bis 19.00 Uhr für jeglichen motorisierten Verkehr gesperrt.

Wer ist betroffen?

Die Rennstrecke trennt den östlichen Teil der Stadt Zürich ab. Es entsteht ein geschlossenes Gebiet, welches tagsüber für den motorisierten privaten Verkehr nur über die Forchautobahn erschlossen ist. Die Umwegfahrten von und nach Zürich City sind beträchtlich. Das eingeschlossene Gebiet umfasst 60'000 Einwohner und 66'000 Beschäftigte.

Tagsüber werden insbesondere die Quartiere Seefeld, Fluntern, Riesbach, Witikon, Hirslanden und Trichtenhausen für den motorisierten Individualverkehr an mehreren oder allen neun Renntagen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht zugänglich sein. Wer aus diesen Gebieten bspw. in die Enge muss, muss über Forch – Glattal – A1 – Nordring fahren. Staus nach Öffnung der Strecken am Abend unvermeidbar, weil dann die ganze Versorgung rollen muss.

Am meisten sind die folgenden, in Abbildung 3 braun gefärbten Gebiete betroffen, zu denen an fünf Renntagen keinerlei Zufahrtsmöglichkeit besteht. Am härtesten trifft es dabei einen Grossteil Witikons.

Kurz: Wer seine Mobilitätsbedürfnisse nicht mit dem Velo oder über lange Fusswege decken kann, bleibt zuhause.

Öffentlicher Verkehr als Alternative?

Zugleich werden die Transportkapazität des öffentlichen Verkehrs im und in das Gebiet Zürich Ost während des Rennbetriebs reduziert. Diverse Tram- und Buslinien sind betroffen und fahren während des Rennbetriebs nicht. Nicht betroffen sind die Forchbahn, die S-Bahnen und der Eisenbahn-Fernverkehr. Für Witikon ist ein zusätzlicher Busbetrieb «Witikon Nord – Vorderberg» und «Witikon Süd – Rehalp » geplant.

Fazit

Die aktuelle Planung stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit von Gewerbetreibenden sowie in die persönliche Freiheit der Bevölkerung in den betroffenen Gebiete dar. Gewisse Personen und Betriebe werden regelrecht eingesperrt. Das Ausmass hat für gewisse Betroffene den Charakter eines einwöchigen Lockdowns – ganz ohne Entschädigung. Insbesondere für mobile Gewerbebetriebe, betagte Personen, Spitex-Organisationen usw. Deshalb hat unser Kantonsrat Marc Bourgeois am vergangenen Montag dem Regierungsrat kritische Fragen gestellt und Anregungen vorgebracht. Auch unser Gemeinderat, Kantonsratskandidat und Parteipräsident Claudio Zihlmann prüft als Mitglied der gemeinderätlichen Verkehrskommission politische Optionen.

Was Betroffene tun können

Gegen die Verkehrsvorschriften kann bis am 17. Februar beim Stadtrat Zürich schriftlich ein Neubeurteilungsbegehren eingereicht werden. Die Anfechtung hat im Rahmen eines sog. Neubeurteilungsbegehrens zu erfolgen (§ 170 f. GG und Art. 70 GO). Dabei muss glaubhaft dargelegt werden, dass einem ein persönlicher Nachteil erwächst. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen. Erfahrungsgemäss ist mit Kosten von rund CHF 400 zu rechnen (ohne Gewähr). Wir regen an, dass sich jeweils mehrere Personen oder Betriebe zusammentun, um die Kosten im Falle eines Unterliegens gering zu halten.

Die Durchführung der Rad-WM ist grundsätzlich unbestritten und wurde vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet. Das Ziel von Einsprachen sollte deshalb nicht darin bestehen, die Rad WM 2024 zu verhindern, sondern die zu erwartenden negativen Auswirkungen des Anlasses auf Bevölkerung, Handel und Gewerbe durch Anpassung der temporären Verkehrsvorschriften auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Denkbare Vorschläge könnten sein:

  • Flankierende Massnahmen (bspw. Aufhebung Fahrverbot Waserstrasse zwischen Witikon und Burgwies, Offenhalten Trichtenhausenmühle, Anbindung Katzenschwanzstrasse etc.)
  • Zeitliche Verschiebungen/Flexibilisierung
  • Forderung nach Zeitfenstern mit freier Durchfahrt (auf Teilstrecken)
  • Mehr Ausnahmebewilligungen (Spitex, betagte Personen bzw. Taxis mit betagten Personen etc.)
  • Geringfügige Anpassungen an der Rennstrecke

Besonders Betroffene gesucht!

Wir suchen zudem ausgewählte, besonders hart betroffene Personen oder Betriebe, die bereit wären, sich an einer «Sammelklage» zu beteiligen.

  • Vorteil: Die Verfahrenskosten werden in jedem Fall vollständig übernommen, und es fällt keine Arbeit an. Das Neubeurteilungsbegehren wird von einer Anwaltskanzlei verfasst.
  • Nachteil: Auf den genauen Wortlaut der Einsprache kann kein Einfluss genommen werden. Es gilt das Motto «Rad-WM Ja, aber bitte nachbessern».

Sollten Sie solche besonders betroffenen Parteien kennen, so melden Sie diese bitte bis am 5. Februar 2022 an Marc Bourgeois (m.bourgeois@endurit.com).

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